Rechtliches
AGB der EWTO Akademie Neuss, Stand: August 2026. Diese Bedingungen gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen der EWTO Akademie Neuss (Inhaber: Stefan Fiege) und ihren Mitgliedern bzw. deren Erziehungsberechtigten.
Die Mitgliedschaft in der WingTsun Schule hat eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten.
Die Schüler bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder entscheiden sich bei der Vertragsunterzeichnung für einen Wochentag und eine Klasse, an dem sie am Training teilnehmen wollen. Dies ist für die komplette Vertragslaufzeit bindend. Änderungen sind mit dem Schulleiter abzusprechen.
Es gilt die jeweils aktuelle Schulordnung. Bei einem Verstoß ist die EWTO Akademie Neuss berechtigt, das Mitglied/den Schüler bzw. die Schülerin/einen Erziehungsberechtigten des Schülers bzw. der Schülerin für die Dauer der Trainingseinheit vom Training auszuschließen oder Hausverbot zu erteilen. Der Aufforderung zum Ausschluss oder der Erteilung des Hausverbots durch den Schulleiter ist sofort Folge zu leisten.
Es gelten die jeweils aktuellen Tarife und Vereinbarungen.
Es wird eine Gebühr für die Eintragung einmalig bei Vertragsabschluss erhoben (z. B. Erfassung in den Systemen, Anmeldung beim Dachverband, Erstellung Mitgliedskarte, Porto).
Wird einer Lastschrift (SEPA-Lastschriftmandat) durch ein Mitglied widersprochen und erleidet die EWTO Akademie Neuss dadurch einen Schaden (z. B. durch Erhebung einer Rücklastschriftgebühr durch die Bank aufgrund des unberechtigten Widerspruchs), so hat das Mitglied entsprechende Kompensation bei sofortiger Fälligkeit zu leisten. Für jede Mahnung eines nicht bezahlten Schulbeitrages oder Gebühr erhebt die EWTO Akademie Neuss eine Mahngebühr in Höhe von 5,- €, die sofort zur Zahlung fällig ist.
(I) Ein Wechsel in eine günstigere Tarifgruppe ist immer zum Ende einer laufenden Vertragsperiode, mit Wirkung für die nächste Vertragsperiode möglich. Ein Wechsel in eine höhere Tarifgruppe ist jeweils mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Monats, mit Wirkung für den nächsten Monat möglich.
(II) Bei einem Wechsel vom Minis-, Kids- oder Teens-Tarif in den Unterricht der nächsten Altersgruppe findet mit Wirkung des folgenden Monats eine Anpassung des Beitrags entsprechend der aktuellen Preisliste statt. Ein Wechsel wird zwischen dem Erziehungsberechtigten und dem Schulleiter abgestimmt. Es gelten die Konditionen unter dem Punkt Tarife.
Für die Teilnahme am Gruppenunterricht setzen wir eine Sporttauglichkeit des Mitglieds voraus. Der Unterricht beinhaltet Übungen, die im Zusammenhang mit Kampfsport, Kampfkunst und Selbstverteidigung stehen. Das Mitglied ist für die Feststellung seiner gesundheitlichen Eignung eigenverantwortlich und hat die Freiheit, jederzeit einen Arzt zur Beurteilung aufzusuchen. Ein Attest kann auch jederzeit auf Verlangen der WingTsun Schule eingefordert werden. Die Kosten sind vom Mitglied bzw. den Erziehungsberechtigten zu tragen.
Rabatt für Eltern mit Kindern: Das erste Mitglied zahlt den vollen Tarif. Jedes weitere Familienmitglied erhält 5,- € Ermäßigung auf den vollen Monatsbeitrag. Sollten sich die Voraussetzungen ändern, z. B. Kündigung eines Kindes/Erwachsenen, entfällt die Ermäßigung automatisch ab dem nächsten Monat.
Wir haben in der Sommerferienzeit und in der Weihnachtsferienzeit unterrichtsfreie Zeiten. Die genauen Termine werden frühzeitig bekannt gegeben. Zu dieser Zeit sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Kann das Mitglied wegen Schwangerschaft, Krankheit, Urlaub, auswärtigen Fortbildungsmaßnahmen oder Auslandsaufenthalt (jeweiliger Nachweis ist unverzüglich vorzulegen) den Unterricht länger als 8 aufeinanderfolgende Wochen nicht besuchen, erfolgt eine Gutschrift der auf diese Zeit entfallenden Mitgliedsbeiträge. Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge sind in diesem Fall zunächst normal weiter zu bezahlen. Am Ende der jeweiligen Vertragsperiode kann dann für den gutgeschriebenen Zeitraum das Kursangebot kostenlos genutzt werden, anschließend setzt die Beitragspflicht wieder ein. Diese Regelung über Gutschriften hat keine Auswirkungen auf die automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit sowie Kündigung.
Beispiel: Bei Vertragsbeginn 01.04. mit Ablauf der Vertragsperiode am 31.03. des Folgejahres: Bei Krankheit in den Monaten Mai und Juni erfolgt bei rechtzeitiger schriftlicher Ankündigung eine Gutschrift. In den Monaten April und Mai des Folgejahres kann kostenlos trainiert werden, es sind in diesem Zeitraum keine Beiträge zu entrichten.
Während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist eine Kündigung ausgeschlossen, es sei denn, es ist etwas anderes in Textform ausdrücklich vereinbart. Eine Kündigung des Vertrages mit der EWTO Akademie Neuss hat in Textform (per Brief oder E-Mail) zu erfolgen. Die EWTO Akademie Neuss stellt daraufhin eine Bestätigung in Textform aus. Für den Fall, dass auch der gesondert geschlossene Vertrag mit der EWTO Dachorganisation gekündigt werden soll, ist die Kündigungsbestätigung der EWTO Akademie Neuss danach unter Einhaltung der Kündigungsfristen an die WingTsun GmbH & Co. KG, Mitgliedsverwaltung, Postfach 110309, 69072 Heidelberg zu senden.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ist jeder Partei unbenommen. Ein solch wichtiger Grund liegt beispielsweise für eine außerordentliche Kündigung der EWTO Akademie Neuss vor, wenn das Mitglied mit einem Betrag in Höhe von mindestens 2 monatlichen Schulbeiträgen in Verzug ist, das Mitglied/der Schüler bzw. die Schülerin/ein Erziehungsberechtigter des Schülers bzw. der Schülerin trotz Mahnung in Textform wegen eines Verstoßes gegen die Schulordnung erneut gegen die Schulordnung verstößt oder wenn das Mitglied keinen Vertrag mit der EWTO Dachorganisation hat bzw. mehr hat. Bei einem Umzug des Mitglieds bestehen unten genannte besondere Bedingungen.
Im Falle eines Umzugs des Mitglieds an einen Wohnort, der 25 km Luftlinie von der nächsten Ausbildungsstätte der EWTO Akademie Neuss entfernt liegt, kann der Vertrag nach Vorlage einer schriftlichen Meldebestätigung zum nächsten Monatsende außerordentlich gekündigt werden.
Gelegentlich werden bei Lehrgängen und beim Training Bilder oder Videoaufnahmen gemacht, die zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Mit der (unentgeltlichen) Veröffentlichung ist das Mitglied bzw. der/die Erziehungsberechtigte einverstanden. Das eigenmächtige Fotografieren oder Filmen durch das Mitglied sowie die Veröffentlichung dieser Medien ist nicht gestattet.
Ist es der EWTO Akademie Neuss aus Gründen höherer Gewalt, wie z. B. einer Pandemie, nicht möglich, den Gruppenunterricht zu erbringen, kann der Unterricht auch jederzeit online erfolgen. Dazu erhalten die Mitglieder bzw. die Erziehungsberechtigten rechtzeitig die Zugangsdaten zu einem Online-Meeting. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Monatsbeitrages, Schadensersatz bzw. Ersatzstunden besteht nicht.
Die Räumlichkeiten der EWTO Akademie Neuss können innerhalb der jeweiligen Stadt verlegt werden. Die EWTO Akademie Neuss ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote sowie die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.
Der Verwaltungssitz (Büro) der EWTO Akademie Neuss ist postalisch wie folgt erreichbar:
EWTO Akademie Neuss, Vereinsstr. 42, 41472 Neuss, Deutschland
Telefon: +49 179 5017098 · E-Mail: stefan.fiege@wt-neuss.de
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